Interpretationsobjektivität ist gegeben, wenn die Ergebnisinterpretation des Tests unabhängig von der Person ist, die diese
vornimmt.
Beispiel
Interpretationsobjektivität ist zum Beispiel nicht gegeben, wenn nach Durchführung und Auswertung eines projektiven Verfahrens dieselbe Person einmal
als ängstlich-zurückhaltend eingestuft wird und einmal als unängstlich-offen.
Empfehlungen
Nach Moosbrugger und Kelava (2007) kann der Testautor im Manual Hilfestellungen geben, indem ausführliche Angaben von Ergebnissen
aus der Eichstichprobe bereitgestellt werden, die den Vergleich mit relevanten Bezugsgruppen (z.B. Altersgruppen) ermöglichen (vgl. Bortz & Döring,
2006).